SaaS-Anbieter mit Desktop-Agent
„Sobald Sie eine Desktop-App, einen Agenten oder ein Browser-Plugin haben, fällt Ihr Cloud-Backend in vielen Fällen unter die RDPS-Definition (Drei-Elemente-Test der EU-Kommission). Die genaue Einordnung klären wir im Quick-Check."
Beispiel: Ein Logging-Tool mit Agent auf den Endgeräten der Kunden. Konsequenz: häufig volle CRA-Pflicht — SBOM-Pflicht für Agent und Backend, Schwachstellenmanagement für die gesamte Pipeline, Meldepflicht ab 09/2026.
SaaS-Abgrenzung im Detail →